Verbandskasse Städteservice

Zahlungstermine für Steuern und Abgaben der Stadt und Stadtwerke Lich

Steuern und Abgaben werden vierteljährlich zu folgenden Jahresterminen fällig:

1. Rate: 15. Februar
2. Rate: 15. Mai
3. Rate: 15. August
4. Rate: 15. November

Zu den o. g. Terminen werden fällig: Grundsteuer (A und B), Gewerbesteuer, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:

am 15. August: mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt

am 15. Februar und 15. August: zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.

Des Weiteren werden jeweils fällig:

zum 01. Juli: der Jahresbetrag Grundsteuer (A und B), Gewerbesteuer, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser (Auf Antrag, der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden)

zum 01. Juli: der Jahresbetrag Hundesteuer

zum 15. November: die Pachtzahlungen

zum 15. jeden Monats: Kindergartengebühren, Mittagessen

Die Veranlagung der Müllabfuhrgebühren erfolgt seit Mai 2005 zentral beim Landkreis Gießen (Abfallwirtschaft). Informationen zur Müllabfuhr, den Müllgebühren oder zur Tonnenbestellung erhalten sie unter der Rubrik „Ihre Stadt/Abfallkalender“ oder telefonisch unter der Nummer 0641/9232-116.

Fällig sind die auf dem jeweiligen Jahresbescheid ausgewiesenen Beträge bzw. Raten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Bescheides verändert haben können. Für alle Ratenzahlungen ist immer der zuletzt erlassene Steuerbescheid maßgebend.

Bitte achten Sie auch auf die Fälligkeitstermine der Grundsteuer für weitere Grundstücke. Hier behalten die alten Steuerbescheide bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.

Die Verbandskasse bittet um eine pünktliche Zahlung der jeweils fälligen Steuern und Abgaben zu den vorgenannten Terminen. Rückständige Beträge werden eine Woche nach dem Fälligkeitstag kostenpflichtig im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen.

Nutzen Sie das Lastschrifteinzugsverfahren:

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat.

Sie ersparen sich die Wege zur Bank oder Post, das Ausfüllen von Überweisungsträgern und Schecks und zusätzliche Bankspesen, z. B. für einen Dauerauftrag.

Zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass kein Zahlungstermin versäumt wird und Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht anfallen können.

Sollten Sie weiterhin ihre Zahlungen mittels Bank- oder Postüberweisung vornehmen, so vermerken Sie bitte jeweils Ihr Buchungszeichen auf der Überweisung.

Ihr Verbandskasse Laubach-Lich

(LINK SEPA-MANDAT)

Barkasse der Stadt und Stadtwerke Lich

Bedingt durch diesen Umzug ergeben sich auch für die Stadt Lich organisatorische Auswirkungen/Veränderungen dergestalt, dass Barbeträge ab sofort nur in einer Höhe bis zu 300,00 € bei der speziell eingerichteten Zahlstelle im städtischen Bürgerbüro, Kirchenplatz 12, 35423 Lich zu den dortigen Öffnungszeiten angenommen werden.

Bankverbindungen der Stadt Lich

Sparkasse Gießen: IBAN: DE17 5135 0025 0241 0007 85

Volksbank Mittelhessen : IBAN: DE21 5139 0000 0016 8515 07

Bankverbindungen der Stadtwerke Lich

Sparkasse Gießen: IBAN: DE89 5135 0025 0241 0291 71

Volksbank Mittelhessen: IBAN: DE02 5139 0000 0045 5200 05

Ihre Ansprechpartner der Verbandskasse:

Zuständigkeit: Organisation, Mahnung, Vollstreckung, Stundungen, Niederschlagungen, Aussetzung der Vollziehung, Statistik

Fachdienstleiterin Verbandskasse (Kassenverwalterin)
Frau Kirstin Hofmann (Zuständigkeit: Lich und Laubach)
Friedrichstraße 11
35321 Laubach

Telefonnummer: 06405-921-440
E-Mail: khofmann(@)service-laubach-lich.de

Zuständigkeit: Zahlungsverkehr

stellv. Fachdienstleiterin Verbandskasse (stellv. Kassenverwalterin)
Frau Andrea Lutz (Zuständigkeit: Laubach)
Friedrichstraße 11
35321 Laubach
Telefonnummer: 06405-921-441
E-Mail: alutz(@)service-laubach-lich.de

Sachbearbeiterin Frau Sonja Schmidt (Zuständigkeit: Laubach)
Friedrichstraße 11
35321 Laubach
Telefonnummer: 06405-921-442
E-Mail: sschmidt(@)service-laubach-lich.de

Sachbearbeiterin Frau Christina Jasow (Zuständigkeit: Lich)
Friedrichstraße 11
35321 Laubach
Telefonnummer: 06405-921-443
E-Mail: cjasow(@)service-laubach-lich.de

Sachbearbeiterin Frau Melanie Hoffman (Zuständigkeit: Lich)
Friedrichstraße 11
35321 Laubach
Telefonnummer: 06405-921-444
E-Mail: mhoffman(@)service-laubach-lich.de