Frühzeitige Beteiligung
Auf dieser Seite finden Sie aufgelistet die aktuellen Offenlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Die Bauleitplan-Vorentwürfe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit dienen lediglich zu Informationszwecken. Sie stehen hier in einem festgelegten Zeitraum zur Einsicht bereit. Nach Ablauf des Beteiligungszeitraumes werden diese automatisch von der Seite genommen.
In Zeiträumen, wo keine Offenlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, finden Sie keine Auflistung.