Kommunale Wärmeplanung

Kurzbeschreibung und Zielsetzung

Im Rahmen der Wärmeplanung müssen Bürgerinnen und Bürger nach § 13 Absatz 2 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) über die Durchführung der Wärmeplanung informiert werden. Jeweils nach Abschluss der Bedarfs- und Potenzialanalyse müssen die Ergebnisse unmittelbar veröffentlicht werden. Gleichzeitig sind begleitende und kommunikative Formate und Maßnahmen zur niedrigschwelligen Erläuterung des Prozesses und der Fragestellungen der Wärmeplanung notwendig.

Letzter relevanter politischer Beschluss

Magistrat, 10.10.2024

Betroffener Stadtteil/
Kernstadt/Gesamtstädtisch

Gesamtstädtisch

Betroffene Zielgruppe(n)/
Themenzuordnung

Einwohnerschaft der Stadt Lich; Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung und großen öffentlichen Interesse, der Stadtentwicklung, aus dem Bereich Umwelt- und Klimaschutz

Aktueller Bearbeitungsstand und nächste Beteiligungsschritte

Internes Kick-Off am 12.02.2025. Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes durch Projektierende, Bürgerbeteiligung und Klimaschutzmanagerin (Beginn 18.02.25).

Kosten des Vorhabens
(soweit bezifferbar)

n.n.

Stufe und Formen der Bürgerbeteiligung

Mitgestalten

Umfang der gegebenen Gestaltungsspielräume

Bildung einer verwaltungsinternen Steuerungsgruppe, Ergänzung durch kommunale Stakeholder aus den Bereichen Versorger, Gewerbe, Handel und Dienstleistung, Information und aktive Einbindung der Öffentlichkeit während des gesamten Prozesses (gemäß § 13 WPG) .

Ansprechperson in der Verwaltung

FB III, Klimaschutzmanagement,
Frau Franziska Weisel,
Tel. 06404 - 806 251
E-Mail: fweisel(@)lich.de

 

Weitere Informationen

www.gruene-fernwaerme.de
www.agfw.de