Kommunale Wärmeplanung | ||
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Kurzbeschreibung und Zielsetzung | Im Rahmen der Wärmeplanung müssen Bürgerinnen und Bürger nach § 13 Absatz 2 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) über die Durchführung der Wärmeplanung informiert werden. Jeweils nach Abschluss der Bedarfs- und Potenzialanalyse müssen die Ergebnisse unmittelbar veröffentlicht werden. Gleichzeitig sind begleitende und kommunikative Formate und Maßnahmen zur niedrigschwelligen Erläuterung des Prozesses und der Fragestellungen der Wärmeplanung notwendig. | |
Letzter relevanter politischer Beschluss | Magistrat, 10.10.2024 | |
Betroffener Stadtteil/ | Gesamtstädtisch | |
Betroffene Zielgruppe(n)/ | Einwohnerschaft der Stadt Lich; Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung und großen öffentlichen Interesse, der Stadtentwicklung, aus dem Bereich Umwelt- und Klimaschutz | |
Aktueller Bearbeitungsstand und nächste Beteiligungsschritte | Internes Kick-Off am 12.02.2025. Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes durch Projektierende, Bürgerbeteiligung und Klimaschutzmanagerin (Beginn 18.02.25). | |
Kosten des Vorhabens | n.n. | |
Stufe und Formen der Bürgerbeteiligung | Mitgestalten | |
Umfang der gegebenen Gestaltungsspielräume | Bildung einer verwaltungsinternen Steuerungsgruppe, Ergänzung durch kommunale Stakeholder aus den Bereichen Versorger, Gewerbe, Handel und Dienstleistung, Information und aktive Einbindung der Öffentlichkeit während des gesamten Prozesses (gemäß § 13 WPG) . | |
Ansprechperson in der Verwaltung | FB III, Klimaschutzmanagement, |
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Weitere Informationen | www.gruene-fernwaerme.de |