Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben der Stadt Lich

In nachstehender Tabelle sind die Gebührenhöhen verschiedener Steuern und Abgaben der Stadt Lich sowie der Stadtwerke Lich ersichtlich. Darüber hinaus finden Sie nach der Tabelle weitere Informationen rund um die Steuern und Abgaben der Stadt Lich.

Grundsteuer A

Hebesatz

330 % (ab 01.01.2014)

Grundsteuer B

Hebesatz

470 % (seit 01.01.2022)

Gewerbesteuer

Hebesatz

340 % (bis 31.12.2016)

360 % (ab 01.01.2017)

 

Wassergeld

pro Kubikmeter

1,66 € (zzgl. 7 % MwSt.)

(seit 01.01.2014)

Abwassergebühren

pro Kubikmeter

2,89 € (seit 01.01.2014)

Niederschlagswassergebühren

pro Quadratmeter

0,45 € (seit 01.01.2014)

Fäkalschlammbeseitigung

pro Kubikmeter

25,50 €

Kleineinleiterabgabe

Wird nach der Zahl der Bewohner eines Grundstückes, die dort zum 30.06. mit erstem oder zweitem Wohnsitz gemeldet sind, berechnet.

35,79 €/jährlich pro Person

Hausanschlusskosten

erstmalige Herstellung

ca. 2.500,00 €

Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung bzw. Beseitigung

richtet sich nach den tatsächlichen Kosten

 

 

 

Hundesteuer

1. Hund pro Jahr

48,00 €

2. Hund pro Jahr

96,00 €

3. Hund pro Jahr

96,00 €

jeder weitere Hund pro Jahr

96,00 €

gefährlicher Hund gemäß § 5 Absätze 3 und 4 pro Jahr

400,00 €

 

Spielapparatesteuer

Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen pro Monat

15 % der Bruttokasse

Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststättem pro Monat

15 % der Bruttokasse

Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen pro Monat

7,5 % der Bruttokasse maximal 60,00 €

Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten pro Monat

7,5 % der Bruttokasse maximal 30,00 €

Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben in Spielhallen pro Monat

20 % der Bruttokasse

Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten pro Monat

20 % der Bruttokasse

nach der Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume (z. B. in Spielcasinos) je angefangenem Quadratmeter und Monat

30,00 €

 

Brennholzpreise

Brennholz lang (4 bis 6 m lange Stammteile) gerückt an feste Wege

 

Hartlaubholz (Buche)

52,13 €/fm + 5,5 % MwSt.

Hartlaubholz (Eiche)

42,65 €/fm + 5,5 % MwSt.

Nadelholz (vorw. Fichte)

42,65 €/fm + 5,5 % MwSt.

Schlagabraum (liegendes Restholz auf der Waldfläche zur Selbstaufarbeitung)

 

Hartlaubholz (Buche)

25,00 €/rm incl. MwSt.

Hartlaubholz (Eiche)

20,00 €/rm incl. MwSt.

Nadelholz (vorw. Fichte)

16,00 €/rm incl. MwSt.

Schichtholz (aufgearbeitetes, tw. vorgespaltenes ein Meterholz), gerückt an feste Wege

 

Hartlaubholz (vorw. Buche und Eiche)

85,00 €/rm + 5,5 % MwSt.

Erläuterungen zu den Steuern und Abgaben

Grundsteuer

Richtet sich nach dem Messbetrag für das Grundstück. Der Messbetrag wird vom Finanzamt Gießen, Bewertungsstelle, Schubertstraße 60, 35392 Gießen, Tel.: 0641/4800 - 100, festgelegt. Der Jahresbetrag für die Grundsteuer entsteht aus dem Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Lich.

Bei der Grundsteuer wird unterschieden zwischen

- Grundsteuer A (Stückländereien = Ackerland, Grünland, etc.) &

- Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Gewerbesteuer

Richtet sich nach dem Messbetrag für das jeweilige Gewerbe. Der Messbetrag wird vom Finanzamt Gießen, Schubertstraße 60, 35392 Gießen, Tel.: 0641/4800 - 0, festgelegt. Der Jahresbetrag für die Gewerbesteuer entsteht aus dem Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Lich.

 

Wassergeld

Richtet sich nach dem Verbrauch auf dem Wasserzähler. Der Wasserzähler wird von Seiten der Stadtwerke Lich einmal im Jahr (Anfang Dezember eines Jahres) abgelesen.

Kanalbenutzungsgebühren

Richtet sich nach dem Verbrauch auf dem Wasserzähler. Der Wasserzähler wird von Seiten der Stadtwerke Lich einmal im Jahr (Anfang Dezember eines Jahres) abgelesen.

Niederschlagswassergebühren

Künstlich befestigte und an den Kanal angeschlossene Fläche. Unterlagen bzw. Selbsterklärungen bezüglich der künstlich befestigten Fläche bekommen Sie bei den Stadtwerken Lich, Unterstadt 1, 35423 Lich, Tel.: 06404/806 - 263, Email: nschlamp@lich.de

Fäkalschlammbeseitigung

Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Fäkalschlammbeseitigung. Zuständige Entsorgungsfirma: Firma Faekal Entsorgungstechnik Ruhl GmbH & Co. KG, Ringstraße 2, 35329 Gemünden, Tel.: 06634/8692.

Kleineinleiterabgabe

Zur Deckung der Abwasserabgabe, die die Stadt Lich anstelle der Einleiter zu entrichten hat, die Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, wird gemäß § 33 der Entwässerungssatzung der Stadt Lich (EWS) von den Grundstückseigentümerrn eine Kleineinleiterabgabe erhoben.

Hausanschlusskosten

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Stadt Lich in der tatsächlich entstandenen Höhe der Kosten zu erstatten.

Der Aufwand für die Unterhaltung, Veränderung oder Beseitigung der Anschlussleitung ist - soweit nicht vom Anschlussnehmer veranlasst - der Stadt Lich jedoch nur von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler zu erstatten.

Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Fertigstellung der erstattungspflichtigen Maßnahme.

 

Hundesteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird, unabhängig davon, wer Halter des Hundes ist.

Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen beim Steueramt gemeldet wird.

Sofern der Hund aus dem Tierheim ist, ist das laufende Jahr sowie das folgende Jahr von der Hundesteuer befreit.

Die An- und Abmeldung eines Hundes muss entweder im Rathaus, Bürgerbüro oder per E-mail vorgenommen werden. Entsprechende Formulare finden Sie hier: Hundeanmeldung bzw. Hundeabmeldung.

 

Brennholzpreise

Die Brennholzpreise werden jährlich vom Magistrat der Stadt Lich neu festgelegt.

 

Müllgebühren

Werden vom Landkreis Gießen angefordert. Hier richten sich die Gebühren nach den Tonnengrößen und dem Abfuhrrhythmus die von Seiten der Grundstückseigentümer bestellt worden sind. Nähere Informationen gibt es beim Landkreis Gießen, Fachdienst Abfallwirtschaft, Haus E, Riversplatz 1 - 9, 35394 Gießen, Tel.: 0641/9390 - 1900. oder unter www.lkgi.de.

 

Fälligkeiten

Steuern und Abgaben:

- 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11. (viermal im Jahr) oder 01.07. (einmal im Jahr)

Hundesteuer:

- 01.07. (einmal im Jahr)

Rechnungen:

2 Wochen nach Rechnungstellung

Bescheide:

3 Tage nach Aufgabe bei der Post. Die Zahlungsfrist von einem Monat berechnet sich ab diesem Zeitpunkt.

 

Allgemeines zu Umschreibungen von Grundstücken

Bei Umschreibungen von Grundstücken liegt der Stadt Lich im Regelfall der Kaufvertrag in Kopie vor (Vorkaufsrechtsverzichtserklärung). Bei Umschreibungen des Eigentums innerhalb der Familie ist dies nicht der Fall. Ebenso wenn Eigentumswohnungen verkauft werden.

Für Umschreibungen zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen wir den Wasserzählerstand zum Übergabetermin.

Grundsteuer = Jahressteuer. Die Grundsteuer wird gemäß § 9 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Im Zusammenhang mit dem Übergang des Grundstücks wird den alten Eigentümern mitgeteilt, dass sie nach den steuerrechtlichen Bestimmungen so lange Steuerschuldner/in bleibt, bis das Finanzamt die steuerliche Umschreibung auf den/die Erwerber/in (Zurechnungsfortschreibung) vorgenommen hat.

Das Finanzamt, das grundsätzlich von den Verträgen Kenntnis erhält (z.B. über Notare), kann die Zurechnung auf den /die Erwerber/in frühstens zum 01. Januar des Jahres vornehmen, das auf den Eigentumswechsel folgt; in diesem Fall also auf den 01. Januar 20XX.

Weiterhin wurde im Grundstückskaufvertrag mit dem/der Erwerber/in vereinbart, ab wann diese/r Nutzen und Lasten des Grundstücks übernimmt. Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs wird daher der neue Eigentümer angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass wir im Vorgriff auf die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes Gießen ein Steuerkonto für die Grundsteuer für ihn eröffnen wollen. Liegt uns die Zusage des neuen Eigentümers nicht vor, wird die Grundsteuer für das laufende Jahr weiter vom vorherigen Eigentümer angefordert und durch die Verwaltung erst zum Jahresende eingestellt (31.12. eines Jahres).

Bei weiteren Fragen zu den Steuern und Abgaben der Stadt Lich können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter*innen des Steueramtes unter folgender E-mail-Adresse wenden: . steueramt(@)service-laubach-lich.de

LASTSCHRIFTVERFAHREN:

Sollten Sie für die Begleichung von Forderungen der Stadt Lich (z.B. Steuern) das Lastschriftverfahren nutzen wollen,

so gelangen Sie unter dem nachstehenden Link zu dem Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren SEPA-Lastschrift-Mandat.