Grundsätzliches
Echte Bürgerbeteiligung funktioniert nur dann, wenn jeder weiß, worum es geht und wann er sich wie beteiligen kann. Kurz um: Es braucht eine Beteiligungskultur. Dass immer wieder die Rufe nach mehr Bürgerbeteiligung laut werden und allzu oft dann, wenn es zu spät ist, gibt Anlass, konsequent an einem nachhaltigen Bürgerbeteiligungskonzept zu arbeiten, welches die ganz wesentliche Grundlage für eine Bürgerbeteiligungskultur ist.
Die Stadt Lich hat sich auf den Weg gemacht, eine solche Beteiligungskultur zu etablieren. Nachdem bis 2010 viele Bürgerinnen und Bürger sich bereits in den Leitbildprozess einbrachten, um zu definieren, was unsere Stadt ausmacht und auch in Zukunft ausmachen soll, geht es nun darum, sozusagen „Spielregeln“ dafür festzulegen, wie Entscheidungen, die die Entwicklung unserer Stadt betreffen, zustande kommen.
Wie soll die Erarbeitung eines solchen Konzeptes funktionieren?
Die Schaffung einer echten Bürgerbeteiligungskultur funktioniert nur dann, wenn alle relevanten Akteure eingebunden werden. Deshalb ist der Erarbeitungsprozess für die Licher Bürgerbeteiligungscharta ein trialogischer Prozess. Das heißt, dass sowohl Verwaltung und Politik als auch die Zivilgesellschaft in den Prozess eingebunden sind. Hierbei handelt es sich um die relevanten Akteure für die weichenstellenden Entscheidungen in unserer Stadt. Wenn die Verwaltung nicht weiß, wann und wie zu beteiligen ist, funktioniert die Beteiligung nicht. Wenn die Bürgerinnen und Bürger wiederum nicht wissen, wie und wo sie welche Informationen bekommen, funktioniert Beteiligung ebenso wenig. Aber auch Politik muss bei all den zu treffenden Entscheidungen wissen, von welcher Tragweite ihre Entscheidungen sind und welche Art der Bürgerbeteiligung unerlässlich ist, damit diese Entscheidung auch wirklich als eine Entscheidung zum Wohle aller wahrgenommen wird.
Wer hilft der Stadt Lich bei dem Prozess?
Alle Bürgerinnen und Bürger können bei dem Prozess der Erarbeitung einer Bürgerbeteiligungscharta helfen. Ob es die Postkartenaktion ist oder die Bewerbung auf Mitwirkung in dem Arbeitskreis oder einfach die Teilnahme in der Bürgerwerkstatt – Möglichkeiten gibt es viele.
Begleitet wird der Prozess von IFOK. IFOK steht für Institut für Organisationskommunikation. Es handelt sich hierbei um ein renommiertes Beratungsunternehmen, was bereits viele Erfahrungen bei der Erarbeitung von Bürgerbetiligungskonzepten gesammelt hat und die Stadt Lich bereits 2020 bei dem Bürgerworkshop zur Windenergie mit der Landesenergieagentur im Licher Rathaus begleitete. Nähere Informationen finden Sie unter: www.ifok.de
Wie kommt man auf den Begriff Charta?
Der begriff Charta legt eine gewisse Verbindlichkeit nahe. Die gesetzlichen Vorgaben zur Bürgerbeteiligung leiten sich aus dem Hessischen Kommunalverfassungsrecht, insbesondere aus der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ab. An diese Vorgaben muss sich auch die Stadt Lich halten und kann Bürgerbeteiligungskonzepte, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, nicht als Satzung und somit als Ortsrecht festsetzen. Wenn sich nun aber Vertreter von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft auf eine Charta, auf eine Art Vertrag des Umgangs miteinander, einigen, dann lässt sich aus der Begrifflichkeit einer Charta mehr Verbindlichkeit ableiten, als aus einer doch sehr gängigen Begrifflichkeit des Konzeptes.
Was finde ich online?
In der Unterkategorie „Bürgerbeteiligung“ finden Sie Informationen zum zeitlichen Ablauf, können Dokumente herunterladen, den Arbeitskreis oder auch Ergebnisse einsehen. Zudem finden Sie hier die Ansprechpartner. Gerne können Sie auf die Ansprechpartner mit Ihren Ideen zukommen.